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Pflanzenbegegnungen Artenvielfalt am Wegesrand
Pflanzenbegegnungen Artenvielfalt am Wegesrand

Do., 19. Juni

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Wien

Pflanzenbegegnungen Artenvielfalt am Wegesrand

Wildwuchs am sommerlichen Wegesrand Pflanzen-Spaziergang Blumen, Gräser, wilde Pflanzen 1160 Wien Kosten 25,-

Zeit & Ort

19. Juni 2025, 18:30 – 20:00

Wien, Huttengasse 67, 1160 Wien, Österreich

Veranstaltungdetails

Pflanzenbegegnungen Artenvielfalt am Wegesrand


Pflanzen wachsen nicht nur dort wo wir Menschen das wollen. Sie nützen jede Lücke,

jede Böschung, jedes kleine Fleckerl.


֍ Komm mit und gemeinsam entdecken wir, welche Pflanzen sich auch zwischen Asphaltlücken breit machen.


Gemeinsam fahren wir mit dem Autobus bis zur Feuerwache am Steinhof und spazieren zu Fuß zurück nach Ottakring. Hier werden uns viele wildwachsende Blumen, Gräser, Kräuter begrüßen. Auch Baumkeimlinge, Kletterpflanzen und so manch ein Strauch wird dabei sein.

An der Straße, am Wegesrand, der Böschung und alles was der Mensch nicht bewusst in Beschlag nimmt wird von der Natur begrünt. Was bewegt die Pflanzen gerade dort zu wachsen?

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Natürlich werden wir auch gegen Ende bei einem wirklich tollen Eissalon vorbeikommen. 😀

Ende der Veranstaltung ist nicht allzu weit von der U3 Ottakring entfernt.


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19.08.2025 18:30-20:00

Bitte beachte. Wir treffen uns in Ottakring bei der Bushaltestelle 46A & 46B - ( Siehe unten), fahren dann gemeinsam bis zur Feuerwache am Steinhof!


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Kosten 25,- inkl. Mwst.

Eine Anmeldung ist erforderlich.


Treffpunkt Haltestelle Huttengasse Station S+U Ottakring

Treffpunkt: Autobusstation Huttengasse 46A, 46B, 45A, S+U Ottakring - diese befindet sich vis-a-vis von der Adresse Huttengasse 67!! gleich wenn man die Stiegen von der Stationsunterführung Ottakring hinaufgeht. Ausgang Huttengasse wählen!!


Erreichbarkeit: U3, S45, 48A, 45A, 46A, 46B,

10, 46, 44 wenige Gehminuten entfernt.


Botanische Führung, Pflanzenführung, Kräuterwanderung, Kräuterführung



Storno & Rücktritt:

Das Rücktrittsrecht von 14 Tagen bei Ferngeschäften, kommt aufgrund des niedrigen Entgeltes unter €50,- bei dieser Veranstaltung nicht zur Anwendung (FAGG §1 Abs.2 Z1)

 

Bei Stornierung vom 5.-1.Tag vor Beginn der Veranstaltung behalte ich 50% und ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns oder bei Fernbleiben 100% der Teilnahmegebühr, ein. Eine Ersatzteilnehmerin kann genannt werden.

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