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Pflanzenbegegnung Die Interessante Welt der Baustellen-Pflanzen
Pflanzenbegegnung Die Interessante Welt der Baustellen-Pflanzen

Do., 09. Okt.

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Frankhplatz1/Ecke Landesgerichtsstraße

Pflanzenbegegnung Die Interessante Welt der Baustellen-Pflanzen

Pflanzen auf Baustellen: Überlebenskünstler oder Monsterpflanzen? Wer wuchert gewinnt? Nur die Harten kommen durch? Ein Pflanzen-Spaziergang mit Naturversprechen mitten in der Stadt 25,- Teilnahmegebühr 1080 Wien, Landesgerichtsstraße

Zeit & Ort

09. Okt. 2025, 17:00 – 18:30

Frankhplatz1/Ecke Landesgerichtsstraße, Frankhpl. 1, 1080 Wien, Österreich

Veranstaltungdetails


Überlebenskünstler oder Monsterpflanzen?

Eine Pflanzenbegegnungs-Spaziergang mit hoher Dynamik


Entdecke die geheime Kraft der Baustellenpflanzen!

Auf Baustellen herrscht eine große Dynamik! Auch bei den Pflanzen. Leiwand is es hier nicht für die Pflanzen. Es ist richtig schwer für sie. Und doch gibt es Blumen, Bäume und Sträucher, die hier Gas geben! Gewinnen die Wucherer? Oder geht's gar nicht ums gewinnen!?


Pflanzen die hier klar kommen sind typisch für jeden Beginn einer neu zu besiedelnden Fläche nach großen Störungen.

Wir schauen uns an welche Pflanzenkünstler sich auf der Baustelle der U2/U5 beim Landesgericht sich so herumtreiben, was sie können und welche Aufgaben ihnen die Natur zugeteilt hat!


🌳 Zum Abschluss dieses Naturspazierganges darf ich dir in der Nähe einen ganz besonderen Baum und seine sehr seltsamen Früchte vorstellen - einer von der selten Art! Mehr verrate ich noch nicht!


Komm mit und lass dich begeistern. Geh mit mir auf Entdeckungsreise und tauche mit mir in die Stadtnatur ein! Sie hat viel zu bieten!

Wie immer freuen sich die Pflanzen schon sehr gesehen zu werden!




Treffpunkt: Haltestation Landesgerichtsstraße (Verlängerte Alserstraße), Frankhplatz 1/ Ecke Landesgerichtsstraße, 1080 Wien; Öffis: Straßenbahn 2, 43, 44; Nähe U2 Schottentor und Rathaus


Kosten: 25,- (inkl.Mwst.) bitte bei Anmeldung überweisen!



Stornobedingungen:

Das Rücktrittsrecht von 14 Tagen bei Ferngeschäften, kommt aufgrund des niedrigen Entgeltes unter € 50,- nicht zur Anwendung (FAGG §1 Abs.2 Z1)

Bei Stornierung vom 5.-1.Tag vor Beginn der Veranstaltung behalte ich 50% und ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns oder bei Fernbleiben 100% der Teilnahmegebühr, ein. Eine Ersatzteilnehmerin kann nominiert werden.




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